
Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, stellt dies für die ganze Familie eine große Veränderung der bisherigen Lebensweise dar. Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen oder einer engen Bezugsperson. Umgekehrt ist jeder Elternteil zum Umgang mit seinen Kindern berechtigt und verpflichtet. Nicht immer klappt die Regelung des Umgangs reibungslos. Bei hochstrittigen Trennungen, häuslicher Gewalt und/ oder aus anderen Gründen können diese Umgangskontakte im Kinderschutzbund OV Hameln durchgeführt werden.
Der Kinderschutzbund OV Hameln hat sich der Aufgabe angenommen, Kinder beim Kontakt mit dem getrenntlebenden Elternteil zu begleiten. Für uns steht das Wohl des Kindes mit seinen Bedürfnissen und seinen Befindlichkeiten an erster Stelle. Im Konflikt der Eltern/ Erwachsenen verhalten wir uns unparteiisch. Wir lenken den Blick der Eltern auf die Interessen und Belange des Kindes. Lösungen erarbeiten wir zukunftsorientiert gemeinsam mit allen Beteiligten.
Der Begleitete Umgang ist ein Angebot, das in Kooperation mit dem Dezernat Jugend und Soziales des Landkreises Hameln-Pyrmont durchgeführt wird. Die Kosten werden vom Landkreis Hameln-Pyrmont getragen.
Wer kann Begleiteten Umgang in Anspruch nehmen?
In den meisten Fällen, in denen ein Begleiteter Umgang sinnvoll erscheint, verweist das zuständige Jugendamt oder das Familiengericht per Gerichtsbeschluss die betroffenen Familien an den Kinderschutzbund. Nach § 18 Abs. 3 SGB VIII "Umgangsrecht der Kinder" ist der Begleitete Umgang eine Pflichtleistung der Jugendhilfe.
Der Wohnort des Kindes/ der Kinder entscheidet darüber, welches Jugendamt für diese Fragen zuständig ist. Im Gespräch mit den dortigen MitarbeiterInnen wird geklärt, ob und in welcher Form der Begleitete Umgang möglich ist.
Ziele des Begleiteten Umgangs
Eine Trennung ist für Kinder und Eltern eine einschneidende & belastende Situation. Damit Kinder diese besser verarbeiten können, ist es für sie besonders wichtig, weiterhin mit Mutter/ Vater und anderen wichtigen Bezugspersonen (z.B. Geschwistern, Großeltern, ehemaligen Pflegeeltern etc.) unbelastet und kindgerecht Kontakt halten zu dürfen. Übergeordnete Ziele sind daher der Aufbau und Erhalt des Eltern-Kind-Kontaktes zum getrenntlebenden Elternteil.
Die Eltern sollen zudem unterstütz werden, ihre Elternrolle verantwortlich wahrzunehmen und den anderen Elternteil in seiner Elternrolle zu respektieren. Die begleiteten Umgangskontakte sind als zeitlich begrenzte Übergangsphase gedacht, in der die Eltern zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Umgänge hingeführt werden sollen.
Der Begleitete Umgang findet in der Regel für 1-2 Stunden im 14-tägigen Rhythmus statt. Die Umgangskontakte werden von vier qualifizierten MitarbeiterInnen des Kinderschutzbundes begleitet. Um diese Arbeit kompetent leisten zu können, nehmen diese regelmäßig an Schulungen und Supervisionen teil.